Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Beförderung erfolgt auf Grund der AVB Carrier 1998, welche in meinen Geschäftsräumen zur Einsicht vorliegen.
Ein Beförderungsauftrag zwischen dem Auftraggeber und Kleintransporte Börner als Auftragsnehmer kommt durch telefonische Annahme des Auftrages durch die Firma Kleintransporte Börner zustande.
Die Beförderung einer Sendung erfolgt, sofern vom Auftraggeber nicht anders gewünscht, auf dem schnellsten Wege. Der Auftragnehmer bestimmt die Versendungsart sowie den Versendungsweg und ist berechtigt, andere Transportunternehmen mit der Beförderung der Sendung zu beauftragen.
Jede Sendung muss beförderungssicher verpackt und deutlich mit Absender- und Empfangsadresse versehen sein. Die Overnight-Sendungen, die nach dem Ermessen des Auftragnehmers unzulässig verpackt sind, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Werden solche auf Anweisung des Auftraggebers übernommen, so besteht für diese Sendung kein Versicherungsschutz.
Sollte eine Sendung nicht zugestellt werden können, z. B. durch Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder wegen falscher Adressierung oder aus anderen Gründen, so wird die Sendung auf Kosten des Auftraggebers an den Absender zurücktransportiert. Sollten dadurch Lagerkosten entstehen, so werden die Kosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
Von der Annahme zur Beförderung ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegenden Sendungen. Weiterhin von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen sind: Personen, lebende Tiere, Münzen, Banknoten, Diamanten, Edelsteine, Kunstwerke, schnell verderbliche und gefährliche Güter. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übernommen, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden.
Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach schriftlicher bzw. mündlicher Absprache. Rechnungen werden alle zwei Wochen erstellt und sind sofort rein netto Kasse fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei fälligen Rechnungen, Sendungen solange zurückzubehalten, bis das Konto ausgeglichen ist. Bei Rechnungen bis € 26,00 ist eine Gebühr von € 3,00 Zuschlag fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber 9,48 % Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
Jegliche Art höherer Gewalt, fehlende und mangelhafte Dokumentation bei der Auftragserteilung, sowie fehlende Instruktionen, die den Transportauftrag mittelbar beeinflussen, entbindet den Auftragnehmer von der ordnungsgemäßen Zustellung.
Kleintransporte Börner wird stets bemüht sein, die regulären Auslieferungszeiten einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet jedoch unter keinen Umständen für verzögerte Auslieferung, unabhängig von der Ursache der Verzögerung. Dergleichen haftet er nicht für Folgeschäden, die durch eine verzögerte Auslieferung entstehen können.
Bei Beschädigung einer Sendung, wenn den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, haftet der Auftragnehmer im Schadenfall mit höchstens 8,33 SZR. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Restgrunde sind ausgeschlossen. Eine Transportversicherung kann gegen Entgelt gerne vermittelt werden.
Die Haftungsansprüche müssen innerhalb der Fristen schriftlich geltend gemacht werden.
Gerichtsstand: Amtsgericht Bergisch Gladbach . Es gilt deutsches Recht.

 
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